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Die Hospitalordnung von 1181

Im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes, Amen. Im Monat März am Sonntag Mittfasten des Jahres 1181 nach Christi Geburt. Ich, Roger, ein demütiger Diener der armen Kranken, saß im Generalkapitel in Gegenwart der Kleriker und Laien und Konversenbrüder, die um mich saßen. Zu Ehre Gottes, zur Verherrlichung der Heiligen , zur Förderung geistlichen Lebens und zum Nutzen der Kranken haben wir diese Gesetze erlassen, um sie mit Eifer ohne allen Unterschied einzuhalten. Wir gebieten denen, die jetzt leben und denen, die später kommen, sie gehorsam zu befolgen.

I. Vor allem gebieten wir, dass unsere Kirchen, wo wir sie auch haben, gemäß den Vorstellungen des Priors mit schönen Ornat geschmückt sind. Selbstverständlich soll der Prior die Anordnungen über die Bücher, Kelche, Räucherpfannen, Priester und Kleriker sowie das ewige Licht und den Kirchenschmuck treffen.

II. Danach bestimmen wir mit Zustimmung aller Brüder, dass vier gelehrte und weise Ärzte zum Dienst für die Armen des Hospitals in Jerusalem angestellt werden, die Kenntnisse von der Beschaffenheit des Urins und vielerlei Krankheiten haben und entsprechend der Krankheit Medizin verabreichen können.

III. Wir setzen fest, dass die Betten der Kranken eine solche Länge und Breite haben sollen, dass sie darin ruhen können und jedes Bett mit einem eigenen Tuch, welches dazu gehört, ausgestattet sei.

IV. Es wird bestimmt, dass jeder Kranke im Spital einen Pelz zum Anziehen hat und zwei Filzschuhe, um zu verrichten seiner Notdurft in eine abgesonderte Kammer hin-und zurückgehen und eine kleine wollene Mütze.

V. Weiterhin wird bestimmt, dass man Kinderwiegen bereitstellt für die Kinder von Pilgerfrauen, die im Hause geboren werden, damit sie allein und getrennt liegen und nicht durch ihre Mütter irgendwelchen Schaden erleiden.

VI. Außerdem gebieten wir, dass die Toten auf eine Bahre gebettet werden, wie die Brüder und mit einem roten Tuch, dass ein weißes Kreuz schmückt zugedeckt werden.

VII. Ferner bestimmen wir, dass die Pfleger überall, wo wir in Christenheit ein Spital für die Kranken haben , gerne dienen und deren Bedürfnisse ohne Klagen und Widerreden voll und ganz befriedigen. Wenn aber jemand die Bestimmung des Meisters des Hospitals missachtet , so sollen die übrigen Brüder die Kranken behüten und ihm dem Meister melden, der ihm nach dem Recht des Hauses bestrafen wird.

VIII. Auch bestimmt der Meister des Hospitals mit dem Rat der Brüder, dass der Prior von Frankreich dem Spital zu Jerusalem jährlich hundert Leintücher gibt, um die Bettlaken der armen Kranken zu erneuern und auch jene, welche in seinem Priorat um Gottes Liebe für die Armen des Hospitals gestiftet worden sind.

IX. In gleicher Weise und Zahl soll der Prior von St. Ägidius jedes Jahr Tücher kaufen und nach Jerusalem schicken mit jenen, die in seinem Priorat aus Liebe zu Gott gestiftet wurden.

X. Auch der Prior von Italien sende jedes Jahr zweitausend Baumwolltücher verschiedener Farbe für die Herren Kranken nach Jerusalem, die er auf seinen Reponsionen anrechnen kann.

XI. Und der Prior von Pisa soll die gleiche Zahl von Ellen desselben Tuches schicken.

XII. Und der Prior von Venetien ebenfalls. Und alles soll in der Abrechnung aufgeführt werden.

XIII. Und alle Balleien, die jenseits der Berge von Häusern des Hospitals gehalten wedren, mögen bereit sein, diesen Dienst zu leisten.

XIV. Der Bailli von Antiochien soll zweitausend Ellen Baumwolltuch zu Decken für die Kranken schicken.

XV. Der Prior von Montpellerin schicke zwei Zentner Zucker nach Jerusalem für Latwerge für die Kranken, Syrup und andere Medizin.

XVI. Und der Bailli von Tiberias sende ebensoviel hinzu.

XVII. Aber der Prior von Konstantinopel gebe zweihundert Filzdecken für die Kranken.

XVIII. Und die Brüder des Hauses sollen Tag und Nacht gerne den Kranken wie ihrem Herren dienen.

Darüber hinaus ist im Generalkapitel hinzugefügt worden, dass auf jeder Station des Hauses neun Servienten zu deren Diensten bereitgehalten werden, die auf Anordnung der Brüder demütig den Kranken die Füße und die Köpfe waschen, sie mit Tüchern trocknen, die Betten machen, die verordneten Speisen bereiten, jenen ihr Getränk darreichen und in allen Dingen zum Nutzen der Kranken gehorchen.

Scriptorium bruder bei der arbeit

Kapitel II.

Die gesamten und einzelnen Brüder vom heiligen Haus des Hospitals St. Johannis zu Jerusalem und zwar die gegenwärtigen wie die zukünftigen, sollen wissen, dass die guten Gebräuche dieses Hospitals folgende sind:

I. Als erstes soll das heilige Haus des Hospitals kranke Männer und Frauen gütig aufnehmen und Ärzte haben, denen die Sorge für die Kranken am Herzen liegt und die den für die Kranken notwendigen Sirup herstellen. Nach den guten Gepflogenheiten des heiligen Hauses sollen die Kranken an drei Tagen in der Woche frisches Fleisch vom Schwein oder Hammel bekommen. Jene aber, welch dieses Fleisch nicht essen können, sollen Hühnerfleisch erhalten.

II. Zwischen zwei Kranken liegt ein Schafspelz, den sie tragen sollen , wenn sie zur Toilette gehen und ein Paar Stiefel. Das heilige Haus des Hospitals soll jedes Jahr eintausend dicke Schafsfelle an die Armen verteilen.

III. Auch nimmt das heilige Haus selbst von den Eltern ausgesetzte Kinder auf und ernährt sie. Wenn aber von den Armen Männer und Frauen heiraten wollen, die nichts haben womit sie ihre Hochzeit feiern können, so werden ihnen zwei Schüsseln oder die Portionen von zwei Brüdern gegeben.

IV. Und das Haus soll einen Bruder Schuster halten, der drei dienende Brüder hat, welche die alten Schuhe reparieren, die ihnen um der Liebe Gottes willen für die Armen gegeben wurden. Und der Almosenier soll zwei dienende Brüder halten, welche alte Kleider reparieren, die den Armen Jesu Christi um der Liebe Gottes willen gegeben werden.

V. Auch soll der Almosenier jedem Gefangenen, gleich nachdem er aus dem Gefängnis entlassen ist, zwölf Dinar geben.

VI. Auch sollen fünf Kleriker jede Nacht für die Wohltäter des Hauses Psalter lesen.

VII.Und jeden Tag sollen dreißig arme Menschen, unter denen die fünf Kleriker sind, einmal am Tag an Tafel für Gottes Lohn essen. Aber die fünfundzwanzig essen in Gegenwart des Konvents.

VIII. Und an drei Tagen in der Woche sollen sie ein Almosen an alle Armen ein Brot und Gekochtes an alle Arme geben.

IX. Während der Fastenzeit sollen sie jeden Samstag dreizehn Arme dorthin kommen lassen, Ihnen die Füße waschen und jedem ein Hemd, Hose und Schuhe geben. Und drei Priester oder drei von ihnen sollen sie drei Denare und an jeden anderen zwei Denare geben.

X. Das ist das eigene im heiligen Haus des Hospitals festgelegte Almosen ohne der Berücksichtigung der bewaffneten Brüder, welche das Haus ehrenvoll unterhalten soll und mehrere andere Almosen desselben Hauses, die man nicht alle gesondert aufzählen kann. Und die Wahrheit und das Zeugnis dieser vorgenannten Sache bezeugen im Angesicht der Brüder der Meister des Hospitals Roger des Moulins, der Prior Bernhard und das ganze Generalkapitel.

Hospital

Quelle:  Die Hospitaliter im Königreich Jerusalem von Ernst Staehle, das Buch dazu finden sie in unserer Literaturleiste.