Die Entstehung der Hospitaliter
Die Anfänge des Ritterordens der Hospitaliter sind an das Spital des Heiligen Johannes in Jerusalem geknüpft. Es war nach der Mitte des 11.Jahrhundertss, also bereits vor dem ersten Kreuzzug, von Kaufleuten aus Amalfi gegründet worden und für die Betreuung armer und kranker Pilger bestimmt.
Seine Pfleger nahmen wie die Insassen des Kloster Santa Maria de Latina, zu dem das Spital gehörte, die Augustiner und zu einem Teil die Benediktinerregeln an.
Auch das ist ein Vorgang, der in europäischen Klöstern immer wieder zu beobachten war. Im Jahre 1099 änderte sich die Situation aber, denn der erste Kreuzzug hatte anstelle der Pilger , bewaffnete Scharen ins Heilige Land geschwemmt.
Sie übertrafen an Größe bei weitem alle Pilgerströme, die zuvor die heiligen Stätten aufgesucht hatten. So war das kleine Spital dem Andrang der Kranken und Verwundeten gar nicht gewachsen, als Jerusalem im Jahre 1099 in die Hände der Christlichen Kreuzfahrer fiel. Es musste erweitert und neu geordnet werden.
Diese Aufgabe führte der selige Bruder Gerhard durch, der sich selbst servus et minister hospitalis nannte und den die Urkunden des Papstes als institutor ac praepositus bezeichnete.
Die Ordenstradition sieht ihn als den Gründer des Ordens an. In der Tat hat die Neuordnung Gerhards das Hospital auf völlig veränderte Grundlagen gestellt.
Es wurde aus der Abhängigkeit von Santa Maria de Latina gelöst und damit selbständig. Zugleich wurde es um eine Reihe von Tochterspitälern an wichtigen Verkehrspunkten der Pilgerstraßen in Saint-Gilles, Asti, Pisa, Bari, Otranto, Tarent und Messina erweitert, die alle vom Mutterspital in Jerusalem abhängig blieben.
Auch in Spanien fasste die junge Gemeinschaft der Hospitaliter schon bald nach der Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert Fuß. Dabei blieb das Ganze aber noch immer eine reine Hospitalorganisation, obwohl sich unter den Brüdern eine ganze Reihe von Kreuzzugsteilnehmern befanden. Als der Nachfolger des um 1120 gestorbenen seligen Meisters Gerhard, der Ritter Raimond de Puy, seiner Gemeinschaft schließlich um 1130 eine Regel gab, durch welche sie sich endgültig in einen eigenständigen Orden verwandelte, geschah dies auf der Grundlage der so genannten Regel Augustins.
Die Regel verpflichtete die Brüder zu den alten mönchischen Gelübdes der Reinheit, des Gehorsams und der Armut und bestimmte als ihre einzige Aufgabe, mit allen Kräften den seignors malades, den Herren Kranken, zu dienen,
vom Kriegsdienst fällt dabei kein Wort.
Das ist oft beobachtet worden, ebenso auch, dass die Brüder trotzdem zu den Waffen gegriffen haben, allerdings wohl erst nachdem, die militanten Templer aufgetreten waren.
Deshalb hat sich in der Forschung die Auffassung durchgesetzt, dass es das Beispiel der Templer gewesen sei, das die Hospitaliter veranlasst habe, sich auch mit dem Schwert in der Hand am Kampf gegen die Ungläubigen zu beteiligen.
Diese Auffassung, die aus dem Nacheinander schon die Abhängigkeit zu erschließen sucht, kann jedoch nicht erklären, warum die doch mit einer ganz anderen Aufgabe angetretenen Hospitaliter plötzlich in die Spur der Templer geraten sind. Zudem wird bereits viele Jahre zuvor, als sie selbst noch keinen Orden bildeten und über ihre dürftige Lage bittere Klage führten, nämlich im Jahre 1128, im Besitzt eines Kastells im Gebiet von Caesares nachweisbar sind.
Nur nebenbei wird in den folgenden Jahren hier und da berichtet, dass Spitalbrüder am Kampf teilgenommen oder eine Burg besetzt haben.
Daraus dürfte zu schließen sein, dass sie zunächst nur in einzelnen Fällen zu den Waffen gegriffen haben, und da sie den Kriegsdienst noch nicht als ihre Aufgabe ansahen, wird das wohl dann geschehen sein, wenn sie sich dazu gezwungen sahen. Man weiß ja, dass das Land häufig von seinen früheren islamischen Herren in kriegerischen Einfällen heimgesucht wurde.
Da die Brüder im Heiligen Land zunehmend aus der Ritterschaft kamen, lag es nahe, dass diese einsprangen, wenn es an Verteidigern fehlte.
Ein halbes Jahrhundert später sprach Papst Alexander III. den Hospitalitern ausdrücklich das Recht zu, dass sie neben ihrer Hauptaufgabe, der Krankenpflege, in Fällen der Verteidigung und des allgemeinen Aufgebots zu den Waffen greifen dürfen. So kann kein Zweifel daran bestehen, dass die wesentlichen Komponente in der Entstehungsgeschichte des Hospitaliterordens monastisch (mönchisch-klösterlich) bestimmt war und die ritterliche Komponente lediglich hinzukam, weil sich der Orden in die Notwendigkeit gestellt sah, sich im schwach besetzten Heiligen Land nach besten Kräften selbst zu verteidigen.
Quelle:http://www.libreriauniversitaria.it/rittertum-und-ritterliche-welt-fleckenstein/buch/9783886807338
